Bekanntmachung des TV Eichen 1888 e.V. vom 13.01.2022
zur Nutzung der Vereinsturnhalle ab dem 13.01.2022
Liebe Sportlerinnen und Sportler,
Sport im Innenbereich:
Bei der Sportausübung in Innenräumen gilt nach wie vor die 2G+-Regel.
Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Bei der Booster-Impfung gilt die Ausnahme ab Erhalt der Impfung. Für Genesene gilt, dass innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.
Ersatzweise Schnelltest unter Aufsicht (Vor-Ort-Testung):
Diese Möglichkeiten werden für die Übungsstunden in der Vereinsturnhalle des TV Eichen ausdrücklich ausgeschlossen.
Zuschauerregelung:
Bisher galt schon die Zuschauerobergrenze von 750 Personen für Großveranstaltungen. Dies gilt künftig einheitlich auch für überregionale Veranstaltungen wie Fußballspiele etc..
Sportveranstaltungen mit Zuschauerplanungen sind rechtzeitig beim Gebäudemanagement zu beantragen; sie bedürfen nach individueller Prüfung einer gesonderten Genehmigung.
Abstandsregel:
Die bekannten Abstandsregeln haben uneingeschränkt Gültigkeit.
Vereinszimmer / Empore:
Um hier den nötigen Abstand nach den Coronaschutzregeln zwischen den Besuchern zu gewährleisten, dürfen maximal 10 / 15 Personen zeitgleich das Vereinszimmer / Empore betreten. Die Besuche im Vereinszimmer sind zu dokumentieren.
Hygiene und Desinfektion von Geräten und Kontaktflächen:
Hier gelten die Anordnungen aus der TVE Corona Bekanntmachung „Sportbetrieb“ vom 18.08.2020 uneingeschränkt weiter.
Gültigkeit:
Die derzeitige Coronaschutzverordnung endet nach heutigem Stand mit Ablauf des 09.02.2022.
Für den Vorstand des TV Eichen 1888 e.V. am 13.01.2022
Arne Siebel
Geschäftsführer